KRANKHEITSBILD

Bei klinisch (insbesondere Leitungsanästhesie) und mittels Röntgenbild gesicherter Hufrollennekrose (Podotrochlose) kann bereits von einer Behandlungsbedürftigkeit für Ihr Pferd ausgegangen werden. Auch in früheren Stadien der Erkrankung läßt sich eine bedingte Indikation zur Behandlung mit dem Verfahren der extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT) plausibel erklären. 

Zeigen bei fehlender Lahmheit die Röntgenaufnahmen des Strahlbeines zystoide Defektzonen, muß von einem Fortschreiten des Erkrankungsbildes ausgegangen werden. Die Brisanz dieser Knochendefekte besteht wegen der unmittelbaren Nähe zur Gelenkfläche. Weil das Strahlbein gemeinsam mit dem Hufbein die Gelenkfläche für das Kronbein bildet, erklärt sich die kritische Situation der unmittelbar unter der Gelenkfläche gelegenen Knochendefekte um so deutlicher. Unbehandelt führen diese nahezu immer zu einer Ausdehnung bis zur Knorpeloberfläche und entsprechend zu einer völligen Zerstörung des Gelenkes.

 

Unsere bisherigen Behandlungserfahrungen zeigen bei derzeit etwa 200 an Hufrollennekrose erkrankten Pferden neben der deutlichen Besserung der Lahmheit im Röntgenbild eine eindeutige Tendenz zur Auffüllung der Knochendefekte. Bereits die Kontrollaufnahme nach sechs Wochen läßt eine Tendenz zur Knochenneubildung erkennen. Nach sechs Monaten sind die Zysten immer deutlich verkleinert, teilweise sogar kaum mehr erkennbar.

 

Weil das Therapieverfahren der gezielten Stoßwelle als einzige Behandlungsmethode eine kausale Vorgehensweise ermöglicht, nämlich ein Angehen der Knochendefekte im Strahlbein, wird dem Verfahren künftig sicher immer mehr Bedeutung zuteil werden.

 

Beachtet werden sollte bei der Auswahl der Behandlungsmethode unbedingt die technische Vorgehensweise. Nur in der Hand des versierten Anwenders kann die extrakorporale Stoßwellentherapie das Erkrankungsbild langfristig bessern oder gar heilen. Weil der Energiefokus aller Stoßwellenquellen auf wenige Millimeter begrenzt ist, muß das Zielgebiet der Behandlung, nämlich der distale Pol des Strahlbeins, exakt eingestellt werden. Dies kann nur durch eine direkte Ultraschallüberwachung während der Therapiesitzung gewährleistet werden. Entsprechend muß das Behandlungsgerät über eine Ultraschalleinrichtung verfügen, die eine „online-Sichtung“ des Behandlungsareales erlaubt.

 

Eine entscheidende Rolle spielt auch die Energie, mit der behandelt wird. Wenn wirksame Energiemengen ins Zielgebiet „Strahlbein“ gebracht werden sollen, muß mit genügend hoher Energie behandelt werden. Für das zu behandelnde Pferd wäre diese Behandlung allerdings schmerzhaft. Reflexartig würde das Tier also die Extremität wegziehen oder zumindest bewegen. Weil ohne absolute Ruhigstellung der zu behandelnden vorderen Extremität aber nicht genügend Energie an den gewünschten Wirkort gebracht werden kann, muß die Behandlung sinnvoller Weise in Vollnarkose erfolgen. Eine alleinige Sedierung mit begleitender Schmerzmittelgabe genügt nicht, da Pferde auch in diesem Falle die schmerzenden Stoßwellen spüren und instinktartig das Bein zurückziehen, was eine wirksame Behandlung unmöglich macht.